Positions du Bureau sur les interventions parlementaires

Die Motionen oder Postulate werden an das Ratsbüro weitergeleitet, das sie auf seine Zulässigkeit und formale Qualifikation prüft. Das Ratsbüro erstellt einen Standpunkt, der seit dem 3. Dezember 2013, dem Datum der Genehmigung des revidierten Reglements des Agglomerationsrates durch den Staatsrat, Teil der Sitzungsunterlagen des Agglomerationsrates sein muss, die den Ratsmitgliedern zugestellt werden (Artikel 7 des Reglements des Agglomerationsrates).

Nachfolgend finden Sie die Standpunkte des Büros des Agglomerationsrates aus der Legislaturperiode 2021-2026.

Informationen über Stellungnahmen aus anderen Legislaturperioden finden Sie auf Standpunkte des Büros 2011-2016 und Standpunkte des Büros 2016-2021.

Legislatur 2021-2026