Subventionsarten für Kulturschaffenden

Im Rahmen ihres Kulturförderungsauftrags gewährt die Agglomeration Freiburg professionellen Kulturschaffenden drei Arten von Subventionen: eine ausserordentliche Subvention, eine ordentliche Jahressubvention und eine Mehrjahressubvention.


AUSSERORDENTLICHE SUBVENTIONEN

Eine ausserordentliche Subvention besteht aus der finanziellen Unterstützung einer punktuellen Veranstaltung oder Animation auf dem Gebiet der Agglomeration. Beim ersten Einreichen eines Subventionsgesuchs wird das Gesuch des gesuchsstellenden Kulturvereins gemäss dem Verfahren für das Gewähren einer ausserordentlichen Subvention geprüft.

Die Agglomeration kann subsidiär zum Kanton einen Beitrag zu den Organisationskosten für Veranstaltungen von kulturellen Berufsgruppen leisten, die an einem von regionaler Bedeutung anerkannten Ort aufgeführt werden oder entstehen, und die keine kostenlosen Leistungen beziehen.

ordentliche jährliche Subvention

Eine ordentliche (jährliche) Subvention beinhaltet eine jährliche finanzielle Unterstützung zugunsten eines Kulturvereins für dessen künstlerische und administrative Geschäftsführung. Die ordentliche Jahressubvention ist für die Finanzierung von jährlich oder alle zwei Jahre auf dem Gebiet der Agglomeration Freiburg stattfindenden Animationen vorbehalten.

Um eine ordentliche Jahressubvention erhalten, muss der Gesuchsteller eine Organisationsstruktur vorweisen (professioneller Veranstalter von Kulturveranstaltungen bzw. eines Veranstaltungsorts), der grundsätzlich seit fünf Jahren eine ausserordentliche Subvention bezogen hat und eine jährliche oder alle zwei Jahre stattfindende Veranstaltung von regionaler Bedeutung vorweisen kann.

Kulturschaffende, die eine ordentliche (jährliche) Subvention erhalten, erbringen zudem den Beweis einer einwandfreien finanziellen Geschäftsführung und schlagen eine Kulturaktivität vor, die als vorrangig beurteilt wird.

Mehrjährige SUBVENTIONEN

Die mehrjährige Subventionen werden gemäss einem spezifischen Verfahren für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Sie werden auf Antrag der Kommission vom Vorstand und nach im Voraus festgelegten Kriterien abgeschlossen.

Um Mehrjahressubventionen zu beziehen, müssen die gesuchsstellenden Kulturvereine zwangsläufig während mehreren Jahren eine ordentliche Jahressubvention bezogen haben. Ausserdem müssen sie vollständig den Kriterien bezüglich der regionalen Bedeutung entsprechen, die im dafür geltenden Reglement definiert sind.