URHEBERRECHTSHINWEISE

Jeder Subventionsempfänger ist verpflichtet, auf seinem Werbematerial und auf seiner Website folgenden Hinweis anzugeben:

« Mit Unterstützung der Agglomeration Freiburg »

Die Empfängerorganisation muss für ihre Plakate, Flyer, Programme, Flugblätter usw. auch das institutionelle Logo der Agglomeration Freiburg verwenden. Dafür stehen verschiedene Formate zur Verfügung:

Standardlogos sind auf Anfrage bei der Verwaltung der Agglomeration Freiburg erhältlich.

Für alle Fragen und Einzelheiten im Zusammenhang mit den Urheberrechtshinweisen, können sich die Subventionsempfänger anhand der Grafikcharta der Agglomeration Freiburg informieren.