ARCHIV DER KONSTITUIERENDEN VERSAMMLUNG

Nach dem Reglement der Konstituierenden Versammlung (Artikel 2) bestand die Letztere aus 39 Delegierten (Belfaux, Corminboeuf, Düdingen, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Grolley, Marly, Tafers und Villars-sur-Glâne). Über jede Sitzung wurde ein Sitzungsprotokoll erstellt.

Nachfolgend finden Sie Informationen und Dokumente betreffend die Aufgaben der Konstituierenden Versammlung, die Arbeit der Kommissionen der Konstituierenden Versammlung sowie über die Vorbereitungsarbeiten für den Richtplan der Agglomeration Freiburg.


BEFUGNISSE DER KONSTITUIERENDEN VERSAMMLUNG

Gemäss Artikel 4 der Geschäftsordnung der Konstituierenden Versammlung vom 15. November 2002 übte die Letztere folgende Befugnisse aus:

  • genehmigen der Protokolle ihrer Sitzungen,
  • ausarbeiten des Statutenentwurfs der Agglomeration Freiburg,
  • beschliessen des Voranschlags und genehmigen der Rechnungen,
  • beschliessen der Aufgabenbereiche der Konstituierenden Versammlung.

ARBEIT DER KOMMISSIONEN DER KONSTITUIERENDEN VERSAMMLUNG

Die folgenden ständigen Kommissionen wurden eingesetzt (Artikel 13):

  • die Rechtskommission war für die Ausarbeitung der Statuten und die Prüfung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung der Agglomeration zuständig (Artikel 14);
  • die Finanzkommission war für die Prüfung aller finanziellen Auswirkungen der Vorschläge der Kommissionen zuständig. Sie erstellte eine Stellungnahme zum Voranschlag und zu den Rechnungen der Konstituierenden Versammlung (Artikel 15);
  • die Kommission der Aufgabenbereiche der Agglomeration war für die Formulierung von Vorschlägen zu den Aufgabenbereichen der Agglomeration und deren Umsetzung zuständig (Artikel 16).

Jede Kommission schloss ihre Arbeit mit einem Bericht ab. Jeder Bericht musste zumindest die Vorschläge de Kommission enthalten (Artikel 21).


VORBEREITUNGSARBEITEN FÜR DEN RICHTPLAN DER AGGLOMERATION FREIBURG

Seit Beginn der Arbeit der Konstituierenden Versammlung im Jahr 2003 betonten die Delegierten, dass eine mit dem Verkehr koordinierte und umweltverträgliche regionale Raumplanung eine der grössten Herausforderungen für die zukünftige Agglomeration sei. Aus diesem Grund haben sie beschlossen, dass das beim Bund hinterlegte Agglomerationsprogramm ebenfalls in rechtlicher Form eines Richtplans und als Planungsinstrument für die Agglomeration Freiburg gelten soll. In diesem Zusammenhang sah der ebenfalls von der Konstituierenden Versammlung ausgearbeitete Vorentwurf der Statuten vor, dass es Ziel des Richtplans sein solle, die Raumplanung, die Mobilität, den Umweltschutz sowie die Förderung der Wirtschaft und des Tourismus zu koordinieren (siehe die Vorbereitungsarbeiten für den Richtplan der Agglomeration Freiburg).