Verfahren für die Gewährung einer Kultursubvention

Die Agglomeration Freiburg gewährt drei Arten von Subventionen. Ihre Organe entscheiden nur über Subventionsgesuche, die per Post in Form eines vollständigen Gesuchs (Dossier) eingereicht werden. Jedes unvollständige oder ohne triftigen Grund zu spät eingereichte Gesuch wird einen Nichteintretensentscheid zur Folge haben.

Das Subventionsgewährungsverfahren der Agglomeration Freiburg erfolgt in mehreren Etappen:

  • Die Kulturförderung erhält vom gesuchstellenden Kulturverein ein vollständiges Gesuchsdossier. Im Anschluss daran, unterrichtet Sie den Gesuchsteller über die Fristen.
  • Die Kulturförderung analysiert den Inhalt des Gesuchs und seine Übereinstimmung mit den Kriterien der geltenden Vorschriften.  Das gesamte Dossier und dessen Analyse werden den Mitgliedern der Kulturkommission.
  • Die Kommission prüft das Gesuch und erstellt eine Stellungnahme zuhanden des Agglomerationsvorstands.
  • Der Aufgabenbereich der Förderungen prüft die Stellungnahme der Kulturkommission und übermittelt seinen Vorschlag an den Agglomerationsvorstand.
  • Der Agglomerationsvorstand, gestützt auf die Stellungnahme und den Vorschlag der oben genannten Gremien, fällt dann einen endgültigen Beschluss für das Gewähren und finanzielle Festlegen der Subvention. Der endgültige Entscheid des Vorstands wird gemäss dem zu Jahresbeginn festgelegten Sitzungsplan auf dem Postweg zugestellt.