AGGLOMERATIONSPROGRAMM DER 3. GENERATION (AP3)

Allgemeinde Informationen

Seit der Gründung der Agglomeration Freiburg im Jahre 2008, ist die Letztere für die Ausarbeitung der Agglomerationsprogramme und deren Nachbearbeitung für die zehn betroffenen Mitgliedgemeinden zuständig. Das AP2 wurde zwischen 2009 und 2011 ausgearbeitet und dem Bund im Dezember 2011 zur Evaluation vorgelegt. Im März 2012 genehmigte der Staatsrat das AP2 unter der Bedingung, dass ein strategischer Bericht erstellt werde. Dieser Bericht wurde vom Agglomerationsrat im Mai 2013 angenommen und ein Jahr später vom Staatsrat genehmigt.

Um einen Überblick über die wichtigsten Realisierungen und Infrastrukturen zu bieten, die im Rahmen der APs realisiert wurden, hat die Agglomeration Freiburg eine neue Website eingerichtet, die unter diesem Link erreichbar ist.


EIN KOLLABORATIVER PROZESS (WORKSHOPS UND VERNEHMLASSUNG)

Die Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms ist ein langwieriger Prozess, an dem eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist. Im Rahmen des AP3 wurden mehrere Workshops mit Politikern und Technikern der betroffenen Gemeinden (2015) abgehalten. Es wurden zwei öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt, um das Projekt im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung des AP3 (2016) vorzustellen und die Bevölkerung und die Verbände in den Prozess einzubeziehen, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Anmerkungen und Kommentare anzubringen. 

Bundesbeiträge

Der Bund beurteilt das AP3 positiv und hat beschlossen, mehrere Massnahmen des Programms der Freiburger Agglomeration in den Bereichen Verkehrsmanagement, öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr für einen geschätzten Gesamtbetrag von rund 96,36 Millionen Franken (Kosten April 2016, ohne Mehrwertsteuer und ohne Teuerung) zu berücksichtigen. Der Bund gewährt einen Beitragssatz von 35 Prozent für infrastrukturelle Massnahmen, die im AP3 verankert sind. Die Höhe der Mitfinanzierung des Bundes für die ausgewählten Massnahmen beläuft sich auf 33 Millionen Franken.