AGGLOMERATIONSPROGRAMM DER 5. GENERATION (AP5)

Was ist ein AP?

Die Agglomerationsprogramme (Abkürzung PA) sind Koordinations- und Steuerungsinstrumente, die es den Gebietsbehörden ermöglichen, die Umsetzung von Strategien und konkreten Massnahmen in den Bereichen Mobilität, Siedlungsentwicklung sowie Natur- und Landschaftsschutz aus einer ganzheitlichen Perspektive zu planen und zu steuern. Unter Einhaltung mehrerer Grundvoraussetzungen können APs alle vier Jahre beim Bund eingereicht werden, um von einer staatlichen Kofinanzierung zu profitieren.

Der Umfang des Bundesbeitrags hängt von der Qualität des vorgeschlagenen Agglomerationsprogramms und seiner Relevanz für eine kohärente Raumentwicklung ab.

Um einen Überblick über die wichtigsten Errungenschaften und Infrastrukturen zu bieten, die im Rahmen der vorangegangenen APs realisiert wurden, hat die Agglomeration Freiburg eine neue Website eingerichtet, die unter diesem Link zugänglich ist.

Das AP5 in Kürze

Die Ausarbeitung des Agglomerationsprogramms der 5. Generation wird von 25 Gemeinden getragen. Dabei handelt es sich um die 10 Mitgliedgemeinden der Agglo und um 15 weitere Gemeinden des Saane- und des Sensebezirks. Die Frist für die Einreichung des AP5 bei den Bundesstellen ist auf Juni 2025 festgelegt.


Technische Informationen

Projektleitung

Die Ausarbeitung des AP5 wird von der Agglomeration Freiburg im Auftrag der 25 beteiligten Gemeinden gewährleistet. Es handelt sich um einen langwierigen Prozess, an dem eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist. Um die Durchführung, Überwachung und Genehmigung des AP5 sicherzustellen, werden während des gesamten Prozesses mehrere Organe mobilisiert, die sich aus technischen und politischen VertreterInnen der Gemeinden, des Kantons und der Agglomeration zusammensetzen. Die Projektleitung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Auf Ebene der Projektentwicklung: Die Agglomeration ist für die technische Umsetzung des AP5 zuständig. Sie wird dabei von der KRRM+ PA5 begleitet, die ihr ein Feedback aus dem Terrain liefert. Die KRRM+ AP5 besteht aus einem(r) politischen und einem(r) technischen Vertreter pro Gemeinde.
     
  • Auf Ebene der Projektvalidierung: Auf der Grundlage der Rückmeldungen der KRRM+ unterbreitet die Verwaltung dem SA-AP5, dem für die strategische Leitung des Projekts zuständigen Organ, technische Vorschläge. Der SA-AP5 setzt sich aus einem Vertreter des Kantons und sieben Vertretern der am AP5 beteiligten Gemeinden zusammen.
  • Auf Ebene der Konsultation: Entsprechend jedem Richtplan wird eine öffentliche Befragung durchgeführt, um den BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, sich zu äussern.
ORGANIGRAMM DER PROJEKTLEITUNG DES AP5 

 

 


Arbeitsperimeter

Im Gegensatz zu den vorherigen Programmen (AP1, AP2, AP3, AP4) wird das AP5 von 25 Gemeinden erarbeitet, die sich auf zwei Bezirke verteilen, nämlich den Saane- und den Sensebezirk. Dieser Arbeitsperimeter, der sich zunächst aus den 10 Gemeinden der institutionellen Agglomeration zusammensetzte, wurde auf der Grundlage des Besa-Perimeters (Städte und Agglomerationen mit Anspruch auf Beiträge) erweitert, einem statistischen Perimeter, der den Einfluss der Agglomerationen bestimmt.

 


Zeitplan, Planung & Termine

Die Frist für die Einreichung des AP5 bei den Bundesbehörden ist auf Juni 2025 festgelegt. In der Zwischenzeit sind zahlreiche Etappen vorgesehen. Um einen Überblick über die wichtigsten Schritte zu erhalten, die sich wie ein roter Faden durch die Ausarbeitung des AP5 ziehen, wird den beteiligten Akteuren ein allgemeiner Zeitplan zur Verfügung gestellt.


Nächste Sitzung der KRRM

Die nächste Sitzung der KRRM+ PA5 findet am 26. Juni 2024 in Villars-sur-Glâne statt.

Alle Sitzungsdokumente sind unter folgendeem Link abrufbar.

 



Kontakt

Bei Fragen können Sie uns gerne unter der E-Mail-Adresse: infopa5@agglo-fr.ch