EINE SUBVENTION BEANTRAGEN

Die Agglomeration Freiburg unterstützt innerhalb ihrer Grenzen professionelle Kulturverbände, deren Veranstaltungen von regionaler Bedeutung sind. Als Garantin für die Ausgabe von öffentlichen Geldern übermittelt sie den Sachverständigen der Kulturkommission jedes bei ihr eingereichte Subventionsgesuch. Das Reglement über die Anerkennung kultureller Angelegenheiten von regionaler Bedeutung verleiht jedoch keinen Anspruch auf eine Subvention (Art. 3 Abs. 4).

Der Jahreshaushalt für die Kulturförderung der Agglomeration Freiburg, der den Kultursubventionen gewidmet ist, wird vom Agglomerationsrat auf Antrag des Agglomerationsvorstands genehmigt.