INSTRUMENT - DAS AGGLOMERATIONSPROGRAMM

AUF BUNDESEBENE

Die Agglomerationsprogramme (abgekürzt AP) sind Instrumente, die städtischen Zentren für ihre Entwicklung zur Verfügung stehen. Sie können alle vier Jahre vorgeschlagen werden und müssen konkrete sowie übereinstimmende Antworten auf Verkehrs-, Mobilitäts- und Siedlungsentwicklungsprobleme geben.

Um ein Projekt einzureichen, verlangt der Bund, dass die nachfolgenden Grundbedingungen erfüllt werden:

  • Eine klar definierte Projektträgerschaft
  • Eine umfassende Planung, unter Einbezug aller Beteiligten
  • Eine mit der Zukunftsvision kohärente Planung, mit den damit verbundenen Strategien und Massnahmen
  • Ein Massnahmenkatalog mit klarer Prioritätseinstufung
  • Ein Prioritätskatalog mit ausreichend dokumentierten und begründeten Massnahmen

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann prüft der Bund das Agglomerationsprogramm. Dabei wird er die Effizienz der gesamten Auswirkungen eines Agglomerationsprogramms nach folgenden vier Grundsätzen beurteilen:

  • Verbesserung der Qualität des Verkehrssystems
  • Entwicklung der Urbanisierung innerhalb der bestehenden Siedlung
  • Erhöhte Verkehrssicherheit
  • Reduzierung der Umweltbelastungen und des Ressourcenverbrauchs.

Je nach Qualität des Agglomerationsprogramms legt der Bund einen Prozentsatz fest, mit dem er die Massnahmen subventionieren wird. Er wählt die geförderten Massnahmen nach ihrer Relevanz im Rahmen der Gesamtstrategie und ihres Reifegrades.

Im Februar 2017 hat die Abstimmung über den von der doppelten Mehrheit der Bevölkerung und der Kantone angenommenen « "Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr (NAF)" diesen Grundsatz gesetzlich verankert und die Weiterführung des Konzepts der Agglomerationsprogramme de facto gewährleistet.

AUF KANTONALER EBENE

Die Gemeinden des Stadtzentrums Freiburg haben von Anfang an die Opportunität dieses Instruments genutzt und im Jahr 2008 das erste Agglomerationsprogramm vorgeschlagen. Seitdem haben sie keine Gelegenheit ausgelassen, um das anfängliche Programm ständig weiterzuentwickeln.

Das Ziel der Gemeinden ist es, über ein politisch konsolidiertes Instrument im Sinne des kantonalen Richtplans und des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) zu verfügen, das es ermöglicht, das gesamte Agglomerationsgebiet von den Verwaltungsgrenzen unabhängig und kohärent zu entwickeln. Ein Werkzeug, das täglich zur Entscheidungsfindung eingesetzt werden kann und auf das man sich bei Siedlungsentwicklungs-, Mobilitäts- und Landschaftsvorhaben berufen kann.

Um die Umsetzung der im Programm vorgesehenen Massnahmen zu fördern, wird sein Inhalt systematisch und klar in einen unverbindlichen Teil (Erläuterung, Beschreibung, Koordination und Umsetzungsgrundsätze) und einen verbindlichen Teil unterteilt. Der verbindliche Teil (das territoriale Konzept, die Teilstrategien für Siedlungsentwicklung, Mobilität, Natur und Landschaft) legt die Ziele und die Aufgabenteilung für die einzelnen Massnahmen fest, um die Realisierung der Projekte zu erleichtern. Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung handelt es sich dabei um einen regionalen Richtplan.

Der Projektperimeter ergibt sich aus den Gemeinden, die bereits in der Vergangenheit in Verkehrsfragen zusammengearbeitet haben. Dieser Perimeter ist besonders für die Durchführung einer gemeinsamen Raumplanungspolitik relevant, da er die Kontinuität der bestehenden Siedlungsgebiete gewährleistet und auch für die Wirtschaftsstrukturen als kohärent erscheint. Er sollte jedoch überprüft und auf den gesamten Funktionsbereich der Agglomeration Freiburg ausgedehnt werden.

Für das Agglomerationsprogramm der 3. Generation (kurz AP3), das im September 2018 in Kraft getreten ist, wird vom Bund eine Mitfinanzierung in der Höhe von 35% für die Realisierung der als prioritär vereinbarten Massnahmen erwartet. Für Infrastrukturprojekte im Verkehrsbereich erlaubt es, eine Mitfinanzierung des Bundes in der Höhe von 33 Mio. CHF zu erhalten.

Karte des Arbeitsbereichs AP5