AUSARBEITUNG DES AP3 (regionaler Richtplan)

Die Ausarbeitung eines Agglomerationsprogramms ist ein langer Prozess, an dem eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist. Im Rahmen des AP3 wurde sogar die Öffentlichkeit in den Prozess einbezogen, da die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, mit ihren Kommentaren und Bemerkungen am Prozess teilzunehmen.

JANUAR 2018

Positive Beurteilung der räumlichen Wirksamkeit des gesamten AP3 durch den Bund. Demzufolge werden die Infrastrukturmassnahmen in den Bereichen Verkehrsmanagement, öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr mit Prozentsatz in der Höhe von 35% mitfinanziert. Die Mitfinanzierung des Bundes für die vereinbarten Massnahmen wird sich dem nach auf 33 Millionen Franken belaufen.

Dezember 2016

OKTOBER 2016

Annahme des AP3 durch den Agglomerationsrat, mit sehr grosser Mehrheit, sowie auch der Richtlinie über die Finanzierung der entsprechenden Massnahmen.

Beschlüsse, Weisungen, Verträge

Botschaft Nr. 6 hinsichtlich der Richtlinie über die Förderung der Projektmassnahmen

Botschaft Nr. 3 hinsichtlich der Annahme der AP3

Vernehmlassungsbericht

MÄRZ - MAI 2016

Öffentliche Informationsveranstaltungen und öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf.

2015

Workshops mit Politikern und Technikern aus den betroffenen Gemeinden.

2014

Ausarbeitung der Entwürfe durch die Ingenieurbüros.