DIE AGGLOMERATION GESTERN, HEUTE UND MORGEN

ENTSTEHUNG DER AGGLOMERATION FREIBURG

Die Agglomeration Freiburg wurde am 1. Juni 2008 gegründet. In einer Volksabstimmung wurden die Statuten der Agglomeration von 72,5% der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger sowie von neun der zehn Gemeinden, die heute noch den institutionellen Perimeter bilden, angenommen.

 

Die Ausarbeitung dieser ersten Statuten begann 2002 im Rahmen einer Gründungsversammlung gemäss dem kantonalen Gesetz über die Agglomerationen, das 1995 vom Grossen Rat verabschiedet wurde und 1997 in Kraft trat. Sowohl der Perimeter der Institution als auch ihre Aufgaben waren damals Gegenstand intensiver Gespräche zwischen den am Projekt beteiligten Gemeinden. Die Aufzeichnungen dazu können in unserem Archiv eingesehen werden.



FUNKTIONSWEISE DER AGGLOMERAITON HEUTE

Die Agglomeration Freiburg ist heute eine autonome Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich auf das kantonale Gesetz über die Agglomerationen von 1997 stützt. Gemäss ihrer Statuten verfügt sie über ein legislatives Organ (den Agglomerationsrat) und ein exekutives Organ (den Agglomerationsvorstand) sowie über mehrere ständige Kommissionen. Die Institution verfügt auch über eine Verwaltung mit derzeit mehr als einem Dutzend Mitarbeitenden, die in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Verwaltung tätig sind.

Am 1. Januar 2021 trat ein neues Gesetz über die Agglomerationen in Kraft, das nach einer Übergangszeit die Umwandlung der derzeitigen Institution in einen Gemeindeverband vorsieht. Dieses Gesetz ist derzeit Gegenstand einer Beschwerde von sechs Mitgliedsgemeinden vor dem Bundesgericht, unter anderem wegen Verletzung des Rechts auf Anhörung und der Gemeindeautonomie. Gleichzeitig erliess der Staatsrat die Verordnung, die den Übergang vom alten zum neuen Agglomerationsgesetz koordiniert. Gemäss dieser Verordnung wird die Tätigkeit der Agglomeration in ihrer bisherigen Form fortgesetzt, solange der neu zu gründende Gemeindeverband noch nicht gebildet ist.


ZUKUNFT DER AGGLOMERATION

Am 1. Januar 2021 trat ein neues Gesetz über die Agglomerationen in Kraft, das vorsieht, dass die derzeitige Institution nach einer Übergangszeit in einen Gemeindeverband umgewandelt wird. Bis Ende 2022 will der Staatsrat einen neuen vorläufigen Perimeter der Institution festlegen. Die in diesem Perimeter liegenden Gemeinden werden dann die Aufgabe haben, bis spätestens Ende 2024 neue Statuten festzulegen.

Die Hauptziele der Reform sind eine bessere Abstimmung zwischen dem institutionellen Perimeter der Institution und ihrem territorialen Einflussbereich sowie neue Überlegungen in Bezug auf die Aufgaben, mit denen sie betraut ist.

 

Gemäss der Verordnung, die den Übergang vom alten zum neuen Gesetz über die Agglomerationen koordiniert, setzt die Institution ihre Aktivitäten in ihrer bisherigen Form fort, solange der neue Gemeindeverband noch nicht gegründet ist.