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Die durch die Agglomeration Freiburg durchgeführten Raumplanungsarbeiten in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Mobilität und Landschaft sind vom Bund als positiv evaluiert worden. Dem Agglomerationsprogramm der dritten Generation (AP3), das im Dezember 2016 beim Bund eingereicht wurde, wird somit eine Mitfinanzierung des Bundes in der Höhe von 33,74 Millionen zugesprochen, die aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) finanziert wird.

Mit großer Genugtuung hat der Agglomerationsvorstand zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Bundesämter das Agglomerationsprogramm der dritten Generation (AP3), dass im Dezember 2016 durch die Agglomeration Freiburg eingereicht wurde, als positiv evaluiert haben. Damit bestätigen sie auch die Relevanz der vorgesehenen Strategien und Infrastrukturen, um die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Kantonszentrum angemessen zu koordinieren.

Das Prüfungsverfahren, dem die Agglomerationsprogramme unterworfen werden, ist sehr rigoros. Die Bundesämter hatten zahlreiche Agglomerationsprogramme aus der gesamten Schweiz zu prüfen und unter den vorgeschlagenen Maßnahmen die relevantesten festzulegen. Nach diesem Verfahren hat der Bund beschlossen, für die Agglomeration Freiburg mehrere Massnahmen in den Bereichen Verkehrsmanagement, öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr in einem Gesamtwert von 96,36 Millionen Franken (Kostenwert April 2016, ohne Mehrwertsteuer und Teuerung) festzuhalten. Damit gelangt die Agglomeration in den Genuss einer Mitfinanzierung des Bundes, die aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) finanziert wird, ein Fonds, der für den Zeitraum 2019-2023 von 33,7 Millionen Franken zur Verfügung stellt.

Unter den wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen, die unterstützt werden, sind vor allem jene zu nennen, die die Neugestaltung des Kreisels Belle-Croix in Villars-sur-Glâne, der Hauptstrasse in Düdingen sowie der Umgebung des Bahnhofs Freiburg betreffen. Die Agglomeration engagiert sich zudem, in den kommenden Monaten auch die Wichtigkeit jener Projekte hervorzuheben, die vom Bund zwar als notwendig erachtet, jedoch nicht als dringend beurteilt werden. Dabei geht es auch um die Busverkehrsschnittstelle in Verbindung mit der Bahnhaltestelle von Avry. Die festgehaltenen Maßnahmen müssen durch die öffentlichen Körperschaften in einer zwingenden Frist von sechs Jahren umgesetzt werden, sobald die entsprechenden Kredite vom eidgenössischen Parlament freigegeben werden, was bis Mitte des Jahres 2019 geschehen sollte.

Die Kostenverteilung zwischen den öffentlichen Körperschaften für die Umsetzung der Maßnahmen wird von einer Finanzierungsrichtlinie bestimmt, die Ende 2016 im Rahmen der Annahme des AP3 aktualisiert wurde. Die Agglomeration engagiert sich, unter Vorbehalt einer eventuellen Beteiligung Dritter, sämtliche in ihrer Planung vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Mobilität und Landschaft, mitzufinanzieren. Ihre Beteiligung erstreckt sich auf mindestens die Hälfte oder gar die Integralität der Kosten bestimmter Maßnahmen, die als prioritäre Schwerpunktmaßnahmen für die Entwicklung der regionalen Infrastrukturen infrage kommen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Verwirklichung einer Langsamverkehrs-Hauptachse zwischen Düdingen und Avry, die sogenannte Transagglo, sowie die Einrichtung einer Verkehrsregulierungszentrale, um die gesamten Verkehrsampeln im Agglomerationsperimeter zu koordinieren, zwei Projekte, die vom Bund ebenfalls mitfinanziert werden.

Die im Rahmen des AP3 vorgesehenen Strategien und Massnahmen sind integrierter Bestandteil des regionalen Richtplans der Agglomeration (RPA). Sie erfolgen zudem in der Fortsetzung derjenigen des AP2. Wir erinnern daran, dass auch das vorangehende Agglomerationsprogramm, dessen Umsetzung gegenwärtig Gange ist, ebenfalls vom Erfolg gekrönt war und in den Genuss einer Mitfinanzierung des Bundes von mehr als 26 Millionen Franken gelangte.

Die Agglomeration engagiert sich für die kommenden Jahre, mit viel Dynamik und Enthusiasmus, die geeigneten Rahmenbedingungen für die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen zu schaffen sowie die notwendigen Infrastrukturen für den Betrieb der Mobilität auf regionaler Ebene zu verwirklichen. Parallel zu den gegenwärtig über die politischen Strukturen auf lokaler Ebene geführten Überlegungen ist es unbedingt erforderlich, dass die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen in den kommenden Jahren in einer offenen und entspannten Atmosphäre vorangetrieben werden können, um dem Kantonszentrum die leistungsfähigen Infrastrukturen zu geben, die es benötigt.

Kontakte:
Herr René Schneuwly, Präsident des Agglomerationsvorstandes, 026 322 11 56
Herr Félicien Frossard, Generalsekretär, 026 347 21 00