Verfahren für die Gewährung einer Kultursubvention
ACHTUNG: AB 20. MAI 2025 MÜSSEN FÖRDERANTRÄGE ÜBER DAS GEMEINSAME PORTAL EINGEREICHT WERDEN.
Ab 20. Mai 2025 um 14 Uhr müssen die professionellen Kulturvereine der Region ihre Förderanträge im gemeinsamen Portal einreichen: https://www.myfribourg-culture.ch/de-CH/.
Die zentrale Gesuchplattform entstand aus der Zusammenarbeit der sechs wichtigsten Förderorgane des Kantons Freiburg (Staat Freiburg, Stadt Freiburg, Agglomeration Freiburg, Stadt Bulle, Option Gruyère sowie die kantonale Kommission der Lotterie Romande) und soll die administrativen Schritte im Zusammenhang mit der Einreichung von Fördergesuchen vereinfachen. Neu können mit einem einzigen Formular bei einem oder mehreren Organen Fördergelder beantragt werden, wobei eine unabhängige Bearbeitung durch die jeweilige Stelle gewährleistet wird.
Ausserdem gibt es ein Dokument mit FAQ zur Unterstützung der Nutzenden. Bei Fragen können Sie sich ohne Weiteres an die Kulturförderung der Agglomeration Freiburg wenden.
Das schrittweise Verfahren
Die Agglomeration Freiburg vergibt drei verschiedene Kulturbeiträge. Sie entscheidet über finanzielle Beitragsgesuche, die im gemeinsamen Portal erhalten werden.
Auf unvollständige oder – ohne triftigen Grund – zu spät erhaltene Dossiers kann nicht eingetreten werden.
Das Verfahren für den Erhalt von Fördergeldern der Agglomeration besteht aus mehreren Schritten:
- Die Kulturförderung erhält das vollständige Gesuchdossier von den Antragstellenden. Sie informiert die Antragstellenden über die Entscheidfristen.
- Die Kulturförderung analysiert den Inhalt des Antrags und seine Entsprechung mit den Kriterien der geltenden Verordnung. Das gesamte Dossier wird mit der Analyse zur Begutachtung an die Mitglieder der Kulturkommission übermittelt.
- Die Kulturkommission begutachtet das Gesuch und nimmt zuhanden des Agglomerationsvorstands Stellung.
- Der Aufgabenbereich der Förderungen prüft die Stellungnahme der Kulturkommission und übermittelt dem Agglomerationsvorstand seinen Vorschlag.
- Für den endgültigen Förderentscheid und die Höhe des Betrags stützt sich der Agglomerationsvorstand auf die Stellungnahme und die Vorschläge der oben erwähnten Organe. Der endgültige Förderentscheid des Vorstands wird gemäss dem Anfang Jahr festgelegten Jahressitzungskalender per Post versandt.