AGGLOMERATIONSPROGRAMM DER 5. GENERATION (AP5)

Ein von 25 Gemeinden getragenes Projekt

Das Agglomerationsprogramm der fünften Generation (AP5) mit seinen über 400 Massnahmen, von denen fast 80 durch den Bund mitfinanziert werden können, knüpft an die vorherigen APs (AP2, AP3, AP4) an und konzentriert sich insbesondere auf die Herausforderungen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Mobilität sowie Natur- und Landschaftsschutz. Darüber hinaus soll es Antworten auf die wichtigen anstehenden Themen geben, mit denen sich urbane Zentren konfrontiert sehen, wie etwa die Dekarbonisierung des Verkehrs in einem durch den Klimawandel geprägten Kontext.

Das AP5 wird von einer ganzen Region getragen und unterscheidet sich von früheren AP-Generationen, indem es zum ersten Mal 25 Gemeinden in die Erarbeitung einbezieht. Bei den früheren Programmgenerationen waren es nur 10.

Nächste Schritte

Das AP5, das 2024 einer öffentlichen Konsultation unterzogen und anschliessend auf der Grundlage der kantonalen und kommunalen Stellungnahmen angepasst wurde, wurde im April 2025 vom Staatsrat des Kantons Freiburg genehmigt und wurde am 30. Juni 2025 beim Bund eingereicht, um den Kofinanzierungssatz des Bundes zu ermitteln. Es wird in Kürze vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) geprüft, um den Anteil des Bundes an der Finanzierung des Agglomerationsprogramms festzulegen. Dieser Anteil dürfte bis 2027 bekannt sein.


Ausarbeitung und Validierung AP5

Perimeter & Governance

Das AP5 markiert eine wichtige Entwicklung, da es 25 Gemeinden aus den Bezirken Saane und Sense vereint. Im Gegensatz zu früheren Generationen, deren Projektperimeter sich auf die 10 Gemeinden der institutionellen Agglomeration beschränkte, stützt sich dieser neue Perimeter auf den BESA-Perimeter ("Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen"), einen statistischen Perimeter, der den Einflussbereich der Agglomerationen bestimmt.

 

 

Das AP5 wird von der Agglomeration Freiburg im Namen der 25 teilnehmenden Gemeinden verwaltet. Das Projekt wird von einem Lenkungsausschuss (COPIL-AP5) geleitet, der die strategische Koordination des Projekts sicherstellt (siehe Organigramm der Governance des AP5). Die Arbeit stützt sich auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Nachbarregionen, kantonalen Instanzen und anderen relevanten Akteuren.

Politische Validierung des AP5

Eine Regionalversammlung mit Vertretern der 25 betroffenen Gemeinden wurde einberufen, um den Inhalt des AP5 zu diskutieren und anzupassen. Am Ende der Versammlung wurde das Projekt in einer starken regionalen Geste offiziell an den Staatsrat weitergeleitet.

Der Kanton Freiburg ist die zuständige Behörde, die das AP5 verabschieden und genehmigen muss, um ihm für alle beteiligten Gemeinden Verbindlichkeit zu verleihen.

Status des AP5 als regionaler Richtplan

Gemäss Artikel 27 Absatz 1 des RPBG haben Agglomerationsprogramme den Status eines regionalen Richtplans. Das AP5 wurde am 15. April 2025 vom Staatsrat verabschiedet und ist für die kommunalen, regionalen und kantonalen Behörden in Bezug auf die Raumplanung verbindlich.

Öffentliche Vernehmlassung

Um die Zivilgesellschaft in den Prozess einzubeziehen, wurde zwischen Mai und August 2024 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Alle Stellungnahmen sowie die Antworten des COPIL-AP5 sind in einem Bericht über diese Vernehmlassung zusammengefasst, der online verfügbar ist.


Massnahmen und Kofinanzierung durch den Bund

Einreichung im Juni 2025

Das AP5 wurde am 30. Juni 2025 bei den Bundesbehörden eingereicht. Anschliessend wird es vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zusammen mit den anderen Agglomerationsprogrammen aus der ganzen Schweiz geprüft. Diese Prüfung umfasst mehrere technische Abklärungen mit der Agglomeration Freiburg, um ein Einvernehmen über das Projekt zu gewährleisten.

Auf der Grundlage dieser Bewertung wird der Bundesrat dem Parlament einen Finanzierungsvorschlag zur Entscheidung im Jahr 2027 unterbreiten. Dieser Prozess bestimmt die Höhe der Kofinanzierung des Bundes an den Massnahmen des AP5 entsprechend ihrer Relevanz und Reifegrad.

Insgesamt werden dem Bund 474 Massnahmen vorgelegt, davon ungefähr 336 im Bereich Mobilität, 51 im Bereich Siedlungsentwicklung und 87 im Bereich Natur und Landschaft. Der Gesamtbetrag der für eine Bundesfinanzierung in Frage kommenden Massnahmen, d. h. der Massnahmen im Zusammenhang mit Verkehrsinfrastrukturen der Prioritätsstufe A, wird auf 140 Millionen Franken geschätzt. Die Umsetzung der im Rahmen des AP5 vorgesehenen Massnahmen der Prioritätsstufe A erfolgt gemäss den Vorgaben des Bundes zwischen 2028 und 2032. (Aktualisierung der Zahlen im Juni 2025)


Bildunterschrift: Lauriane Grosjean (wissenschaftliche Mitarbeiterin Agglo), Félicien Frossard (Generalsekretär Agglo), Eliane Dévaud-Sciboz (Präsidentin COPIL PA5), Ulrich Seewer (stellvertretender Direktor ARE), Lise-Marie Graden (Co-Präsidentin COPIL PA5).

Nächste Sitzung der KRRM+AP5

Die nächste Sitzung der CARM+ PA5 findet im August 2026 statt.

Alle Sitzungsdokumente sind unter folgendeem Link abrufbar.

 



Kontakt

Bei Fragen können Sie uns gerne unter der E-Mail-Adresse: infopa5@agglo-fr.ch