Qualitätskommission


Ziel

Gemäss den Anforderungen des teilweise revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind die Gemeinden verpflichtet, ihr Wachstum auf eine begrenzte Fläche zu verteilen, um eine Zersiedelung zu verhindern. So wird heute der Schwerpunkt auf eine Siedlungsverdichtung innerhalb der Grenzen bereits legalisierter Bauzonen gesetzt.

Die urbane Qualität muss jedoch ein zentrales Element für jedes neuen Bauprojekt bleiben. Denn es geht vor allem darum, angenehme Lebensräume zu schaffen, das Wohlbefinden der Bewohner sicherzustellen und den Erhalt des bestehenden und landschaftlichen Kulturerbes zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Agglomeration Freiburg (Agglomeration) beschlossen, eine "Qualitätskommission" einzusetzen, die allen Gemeinden des Saane- und des Sensebezirks zur Verfügung steht. Diese Expertenkommission erlaubt es, die Verdichtungsvorhaben unter besonderer Berücksichtigung der qualitativen Aspekte von Siedlungsentwicklung, Mobilität und Landschaft einer kritischen Prüfung zu unterziehen.


Beschreibung

Was ist die Qualitätskommission?

Die Qualitätskommission ist eine beratende Kommission, die den Gemeinden der genannten Bezirke ohne jegliche Verpflichtung zur Verfügung steht. Ziel ist es, die Gemeinden bei der Erstellung und Bewertung ihrer Detailbebauungspläne (DBP), für die sie zuständig sind, fachlich zu unterstützen.

Die Kommission setzt sich aus Experten zusammen, die in der Lage sind, zu den mit der Mobilität zusammenhängenden Aspekten sowie zu Fragen zur Qualität architektonischer Formen und zur äusseren Gestaltung Stellung zu nehmen. Diese Fachleute stammen aus verschiedenen Bereichen und üben ihre Berufstätigkeit ausserhalb des Kantons Freiburg aus, was ihre Komplementarität und Objektivität gewährleistet. Sie sind es gewohnt, als Jurymitglieder oder Experten zu verschiedenen Dossiers Empfehlungen abzugeben und ähnliche Projekte zu beurteilen.

Wann soll die Kommission konsultiert werden?

Die Kommission kann während des DBP-Genehmigungsverfahrens parallel zur Konsultation der internen Dienste konsultiert werden. Auf der Grundlage des konsultativen Gutachtens hat die Gemeinde dann die Möglichkeit, den Vorentwurf des DBP zu ändern, um die Stellungnahmen der Kommission zu berücksichtigen. Auf Wunsch der Gemeinden kann die Kommission auch zu einem anderen wichtigen Zeitpunkt eines Projektverlaufs konsultiert werden.

Die Kommission ist verfügbar und tritt auf Wunsch zusammen. Die interessierte Gemeinde legt der Agglomeration die Planungsunterlagen vor, für die sie die Qualitätskommission beiziehen möchte. Die Unterlagen sind je nach Projektfortschritt so vollständig wie möglich zu übermitteln.

Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Ad-hoc-Broschüre.