Der Richtplan besteht aus folgenden Teilen :

- dem Erläuterungsbericht (nicht verbindlich);
- den Aktionsmodulen (verbindlich für die blau eingefassten Teile);
- den Projektblättern (nicht verbindlich);
- den Synthesedokumenten  (verbindlich).

- Liste der Errata und Änderungen der Ortsplanung der Gemeinden

 

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