Der Richtplan besteht aus folgenden Teilen :
- dem Erläuterungsbericht (nicht verbindlich);
- den Aktionsmodulen (verbindlich für die blau eingefassten Teile);
- den Projektblättern (nicht verbindlich);
- den Synthesedokumenten (verbindlich).
- Liste der Errata und Änderungen der Ortsplanung der Gemeinden
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